Der Klassiker im März: Resturlaub!
- 25. März
- 1 Min. Lesezeit
Der März gilt in vielen Unternehmen als die große Resturlaubs-Deadline. Vielleicht kennen Deine Beschäftigten das: Schnell noch ein paar freie Tage einplanen, bevor sie vermeintlich verfallen.
Doch genau hier steckt ein verbreiteter Irrtum, denn Resturlaub verfällt nicht "einfach so".
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden aktiv darauf hinzuweisen, wenn Urlaubstage verfallen könnten. Passiert das nicht, kann deren Anspruch unter Umständen bestehen bleiben.
Und das Thema ist alles andere als nebensächlich: Studien zeigen, dass in Deutschland durchschnittlich rund fünf Urlaubstage pro Beschäftigtem ungenutzt bleiben.
Warum das für Unternehmen wichtig ist
Unklare Prozesse oder falsche Annahmen rund um Resturlaub können schnell zu rechtlichen Risiken führen. Gerade diese Fragen tauchen immer wieder auf:
Wann verfällt Resturlaub tatsächlich?
Welche Informationspflichten haben Arbeitgeber?
Was passiert mit Urlaub bei Krankheit oder längerer Abwesenheit?
Informiere Dich rechtzeitig bei Deiner bevorzugten fachlichen Quelle über die geltende Rechtslage und schaffe Vertrauen, indem Du die Leitlinien gegenüber der Belegschaft klar und zielgerichtet kommunizierst.
Wie Du als Mitarbeiter*in den Überblick behältst
Damit es gar nicht erst zu Unsicherheiten kommt, lohnt sich ein klar strukturierter Überblick über Deine Urlaubstage. Mit der maximal übersichtlichen Salden- und Kalenderdarstellung in bits-HR kannst Du Deine Resturlaube jederzeit transparent einsehen und einfach planen - ohne Stress zum Stichtag.
So weißt Du frühzeitig, wie viele Tage Dir noch zustehen, und kannst Deinen Urlaub rechtzeitig und entspannt einreichen.

Der Umgang mit Resturlaub erfordert fachliche Sicherheit und profitiert besonders von bits-HR - dem intelligenten Tool für das digitale Handling der Zeit- und Abwesenheitsprozesse.