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Ist die digitale Personalakte DSGVO-konform?

Das müssen Unternehmen wissen

Digitale Personalakte mit Datenschutzfunktionen, Zugriffsrechten und DSGVO-konformer Verarbeitung von Personaldaten.

Inhaltsverzeichnis


  1. Warum Datenschutz bei Personalakten so wichtig ist

  2. Ist die digitale Personalakte überhaupt DSGVO-konform?

  3. Welche Daten dürfen gespeichert werden?

  4. Wer darf auf die Personalakte zugreifen?

  5. Aufbewahrungsfristen und Löschpflichten

  6. Elektronische Entgeltunterlagen ab 2027

  7. So setzen Unternehmen digitale Personalakten rechtssicher um

  8. Fazit



Warum Datenschutz bei Personalakten so wichtig ist


Personalakten enthalten besonders sensible personenbezogene Daten.


Dazu gehören beispielsweise:

  • Arbeitsverträge

  • Gehaltsinformationen

  • Kontaktdaten

  • Krankmeldungen

  • Sozialversicherungsdaten

  • Weiterbildungsnachweise


Deshalb unterliegen Personalakten strengen Datenschutzvorgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).


Einen Artikel über Vorteile, Pflichten und die richtige Umsetzung bei digitalen Personalakten finden Sie hier.




Ist die digitale Personalakte überhaupt DSGVO-konform?


Ja. Grundsätzlich ist die digitale Personalakte DSGVO-konform möglich.

Die DSGVO verbietet die digitale Speicherung von Personaldaten nicht.


Unternehmen müssen jedoch sicherstellen, dass personenbezogene Daten:

  • sicher gespeichert werden

  • vor unbefugtem Zugriff geschützt sind

  • nur für zulässige Zwecke verarbeitet werden

  • nach Ablauf gesetzlicher Fristen gelöscht werden


Moderne HR-Systeme unterstützen diese Anforderungen durch technische und organisatorische Maßnahmen wie Verschlüsselung, Zugriffsrechte und Protokollierung.



Welche Daten dürfen gespeichert werden?


Grundsätzlich dürfen nur Informationen gespeichert werden, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind.


Typische Inhalte einer digitalen Personalakte:

  • Arbeitsverträge

  • Gehaltsabrechnungen

  • Zeugnisse

  • Bewerbungsunterlagen

  • Weiterbildungsnachweise

  • Krankmeldungen

  • Sozialversicherungsunterlagen


Nicht zulässig sind beispielsweise:

  • private Notizen

  • subjektive Bewertungen ohne arbeitsrechtlichen Bezug

  • politische oder religiöse Ansichten

  • Gesundheitsdaten ohne rechtliche Grundlage oder Einwilligung


Hier gelten die Grundsätze der Datenminimierung und Zweckbindung nach der DSGVO.



Wer darf auf die Personalakte zugreifen?


Ein zentraler Bestandteil der DSGVO ist die Zugriffskontrolle.

Personalakten dürfen nur von Personen eingesehen werden, die diese Informationen für ihre Arbeit tatsächlich benötigen.


Dazu gehören häufig:

  • HR-Mitarbeitende

  • bestimmte Führungskräfte

  • Geschäftsführung

Moderne Systeme arbeiten mit rollenbasierten Berechtigungen und ermöglichen eine genaue Steuerung der Zugriffsrechte. Zusätzlich sollten Zugriffe und Änderungen nachvollziehbar dokumentiert werden.



Aufbewahrungsfristen und Löschpflichten


Ein häufiger Irrtum ist, dass Personalunterlagen unbegrenzt gespeichert werden dürfen.

Tatsächlich gelten unterschiedliche gesetzliche Aufbewahrungsfristen – abhängig vom Dokumententyp.


Beispiele:

  • Arbeitsverträge: meist 3 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • steuerrelevante Unterlagen: bis zu 6 oder 10 Jahre

  • Sozialversicherungsunterlagen: teilweise längere Fristen

Nach Ablauf der jeweiligen Fristen müssen Daten datenschutzkonform gelöscht werden. Die DSGVO verlangt ausdrücklich eine Speicherbegrenzung und verbietet unnötig lange Aufbewahrung.



Elektronische Entgeltunterlagen ab 2027


Aktuell besteht in Deutschland noch keine allgemeine Pflicht zur vollständig digitalen Personalakte. Unternehmen dürfen weiterhin Papierakten führen.

Allerdings gewinnt die Digitalisierung zunehmend an Bedeutung.

Bereits seit 2022 müssen bestimmte Entgeltunterlagen elektronisch geführt werden. Spätestens ab dem 1. Januar 2027 müssen viele entgelt- und sozialversicherungsrelevante Dokumente verpflichtend digital vorliegen. Grundlage dafür ist die Beitragsverfahrensverordnung (BVV).

Für viele Unternehmen wird die digitale Personalakte damit faktisch zum Standard.



So setzen Unternehmen digitale Personalakten rechtssicher um


Einen Artikel über Vorteile, Pflichten und die richtige Umsetzung bei digitalen Personalakten finden Sie hier.


Für eine DSGVO-konforme Umsetzung sollten Unternehmen auf folgende Punkte achten:

  • klare Berechtigungskonzepte

  • verschlüsselte Datenspeicherung

  • revisionssichere Dokumentation

  • DSGVO-konforme Löschkonzepte

  • regelmäßige Datenschutzprüfungen

  • Schulungen für Mitarbeitende

  • Einbindung des Datenschutzbeauftragten


Zusätzlich sollte die eingesetzte HR-Software möglichst:

  • in der EU gehostet werden

  • sichere Zugriffsrechte bieten

  • Protokollierungen unterstützen

  • aktuelle Datenschutzstandards erfüllen

 


Fazit


Die digitale Personalakte kann DSGVO-konform betrieben werden – vorausgesetzt Unternehmen setzen Datenschutz und Zugriffsrechte konsequent um.


Besonders wichtig sind:

  • sichere Speicherung

  • klare Berechtigungen

  • gesetzeskonforme Aufbewahrungsfristen

  • transparente Dokumentation


Mit den kommenden Anforderungen an elektronische Entgeltunterlagen wird die digitale Personalakte für viele Unternehmen zunehmend zur modernen Standardlösung.


Wer frühzeitig auf datenschutzkonforme digitale Prozesse setzt, schafft nicht nur mehr Effizienz, sondern auch mehr Sicherheit im Umgang mit sensiblen Mitarbeiterdaten.

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